Nutzen Sie in der VGC das JugendticketBW
Es wurde initiiert und wird gefördert vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen.
Es richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, an alle Jugendlichen bis 21 Jahre sowie an Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre.
Das JugendticketBW ist ein personenbezogenes Netzticket und gilt in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg ohne zeitliche Einschränkung (Busse, Straßen-, U- und S-Bahnen, Regionalzüge - in der 2. Klasse). Es ist nur als JahresAbo erhältlich und kostet € 365,00, die in 12 monatlichen Raten à € 30,42 abgebucht werden. Es besteht keine Mitnahmeregelung.
Bitte beachten Sie, die Antragsfrist für das Jugendticket ist jeweils der 15. des Vormonats.
Das VGC JugendticketBW ist ein Jahres-Abo für den öffentlichen Personennahverkehr für Jugendliche und junge Erwachsene. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Start für das VGC JugendticketBW ist der 01.03.2023
Alle jungen Menschen unter 21 Jahren mit Altersnachweis sowie Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahren mit Ausbildungsnachweis.
Das VGC JugendticketBW ist ein personenbezogenes Netzticket und gilt in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg ohne zeitliche Einschränkung (Busse, Straßen-, U- und S-Bahnen, Regionalzüge - in der 2. Klasse).
Schülerinnen und Schüler, die eine Regelschule besuchen melden sich bitte weiterhin über das Schulportal der VGC an www.vgc-schuelerabo.de . Jugendliche unter 21 Jahren, die z. B. am Schulort wohnen, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende, können das VGC JugendticketBW hier bestellen. Bitte beachten Sie die Antragsfrist für die Bestellung des Jugendtickets ist der 15. des Vormonats.
Das VGC JugendticketBW kostet 365,00 € im Jahr und wird in 12 monatlichen Raten à 30,42 € abgebucht. Alternativ ist eine jährliche Einmalzahlung zu Beginn des Jahres-Abos möglich.
Es besteht einmalig ein Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2023, eine Kündigung dafür muss bis spätestens bis zum 31.07.2023 bei der VGC eingehen. Ab dem 01.09.2023 ist das VGC JugendticketBW ein Jahres-Abo und verlängert sich automatisch. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Alle Schülerinnen und Schüler, die bislang Schülermonatskarten haben werden automatisch zum 01.03.2023 auf das VGC JugendticketBW umgestellt, dasselbe gilt für Azubis mit einem Jahresabo der VGC, auch diese werden automatisch umgestellt.
Azubis mit Abo-Kunden im "9für12" Abo können die Fahrkarten ab März 2023 zurückschicken und erhalten dann eine Gutschrift über die verbliebenen Monatskarten. Die Umstellung auf das VGC JugendticketBW erfolgt danach automatisch.
Azubis mit Abo-Kunden im "10für12" Abo werden automatisch zum 01.03.2023 auf das VGC JugendticketBW umgestellt.
Wer bislang zwei Monatskarten für unterschiedliche Verbünde lösen musste, benötigt künftig nur noch ein Ticket. Zuständig für die Ausgabe für das Jugendticket BW ist bei Schülern der Verbund, in dem die Schule liegt, bei allen anderen Jugendlichen der Verbund, in dem der Wohnort liegt, bei Studenten der Verbund, in dem die Hochschule liegt. Bitte kündigen Sie ihr zweites Ticket beim jeweiligen Verbund rechtzeitig.
Nein, das VGC JugendticketBW ist ein Jahres-Abo. Eine Rückgabe einzelner Monatskarten ist hier nicht möglich.
Alle, die bislang keinen Eigenanteil bezahlen mussten (Grundschüler, 3. Kind-Regel", SBBZ-Schüler), bleiben weiterhin befreit und bekommen das VGC JugendticketBW automatisch ohne Zuzahlung.
Es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht kostenfrei möglich.
Es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht kostenfrei möglich.
Wer weiterhin einzelne Schülermonatskarten lösen möchte, muss gemäß der aktuellen Schülerbeförderungskostensatzung des Landkreises Calw ab dem 01.03.23 für eine „SMK Plus“ folgende Eigenanteile bezahlen:
Die einzeln gelösten Monatskarten gelten streckenbezogen und werden nach den Regeln der VGC-Tarifbestimmungen ausgegeben.