Das JugendticketBW

Zum 1. März 2023 wird das landesweit gültige JugendticketBW eingeführt.

Das JugendticketBW wurde initiiert und wird gefördert vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen.

Es richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler, an alle Jugendlichen bis 21 Jahre sowie an Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre.

Das JugendticketBW ist ein personenbezogenes Netzticket und gilt in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg ohne zeitliche Einschränkung (Busse, Straßen-, U- und S-Bahnen, Regionalzüge - in der 2. Klasse). Es ist nur als JahresAbo erhältlich und kostet € 365,00, die in 12 monatlichen Raten à € 30,42 abgebucht werden. Es besteht keine Mitnahmeregelung.

Alle zuschussberechtigten Schüler melden sich bitte über das Schülerportal an:

https://vgc-schuelerabo.de

Auszubildende, Studierende, Freiwilligendienstleistende und Schüler, die nicht am Schülerlistenverfahren teilnehmen und über die Schule gemeldet werden, können das VGC-JugendticckeBW hier beantragen:

Antrag für ein VGC-JugendticketBW

Bitte beachten Sie, die Antragsfrist für das Jugendticket ist jeweils der 15. des Vormonats.

Bestellungen für Mai können nicht mehr angenommen werden.

Für Schüler

  • Für alle Schülerinnen und Schüler im Landkreis Calw gilt: Alle, die derzeit Schülermonatskarten haben, werden automatisch als Abo-Kunden auf das JugendticketBW umgestellt. Dies bedeutet:
  • Der monatlich (auch im Monat August!) zu bezahlende Eigenanteil beträgt € 30,42 anstelle bislang € 41,50 (für die Monate 01/23 und 02/23 neu € 45,50).
  • Das JugendticketBW ist ein ABO. Die Rückgabe einzelner Monatskarten ist nicht mehr möglich. Zum 31.08.23 besteht ein Sonderkündigungsrecht, ab dem 01.09.23 ist das JugendticketBW ein Jahres-Abo und kann unterjährig nur in Ausnahmefallen (z. Bsp. Umzug) gekündigt werden. Es verlängert sich automatisch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, sofern es nicht bis spätestens 01.07. eines Jahres jeweils zum 31.08. gekündigt wird.
  • Für die Teilnahme am Abo-Verfahren ist zwingend ein Lastschriftmandat erforderlich, so dass die monatlichen Raten abgebucht werden können. Eine Barzahlung der monatlichen Raten ist nicht mehr möglich.
  • Sofern Barzahlung gewünscht wird, kann diese nur in einem Einmalbetrag im Voraus geleistet werden, d.h. für die Monate 03 – 08/23 € 182,50 bis spätestens 15.02.23.
  • Für den Zeitraum 03 – 08/2023 erhalten alle, die im Abo des JugendticketBW sind, wie bisher 6 Monatskarten, die über die Schulsekretariate ausgegeben werden.
  • Alle, die bislang keinen Eigenanteil bezahlen mussten (Grundschüler, „3. Kind-Regel“, SBBZ-Schüler), bleiben weiterhin befreit und bekommen das JugendticketBW automatisch ohne Zuzahlung.
  • Wer bislang 2 Monatskarten für unterschiedliche Verbundräume lösen musste, z. Bsp. VVS und VGC, benötigt zukünftig nur noch 1 Ticket, da das JugendticketBW in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs ohne zeitliche und räumliche Einschränkung gilt. Zuständig für die Ausgabe ist bei Schülern der Verbund, in dem die Schule liegt, bei allen anderen Jugendlichen der Verbund, in dem der Wohnort liegt.

Sie haben noch Fragen?

Was ist das VGC JugendticketBW?

Das VGC JugendticketBW ist ein Jahres-Abo für den öffentlichen Personennahverkehr für Jugendliche und junge Erwachsene. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt. Start für das VGC JugendticketBW ist der 01.03.2023

Wer ist zum Kauf eines VGC Jugendticket BW berechtigt?

Alle jungen Menschen unter 21 Jahren mit Altersnachweis sowie Schüler, Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahren mit Ausbildungsnachweis.

Wo gilt das VGC JugendticketBW?

Das VGC JugendticketBW ist ein personenbezogenes Netzticket und gilt in allen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs in ganz Baden-Württemberg ohne zeitliche Einschränkung (Busse, Straßen-, U- und S-Bahnen, Regionalzüge - in der 2. Klasse).

Wo kann ich das VGC JugendticketBW kaufen?

Schülerinnen und Schüler, die eine Regelschule besuchen melden sich bitte weiterhin über das Schulportal der VGC an www.vgc-schuelerabo.de . Jugendliche unter 21 Jahren, die z. B. am Schulort wohnen, Studenten, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende, können das VGC JugendticketBW hier bestellen. Bitte beachten Sie die Antragsfrist für die Bestellung des Jugendtickets ist der 15. des Vormonats.

Was kostet das VGC JugendticketBW?

Das VGC JugendticketBW kostet 365,00 € im Jahr und wird in 12 monatlichen Raten à 30,42 € abgebucht. Alternativ ist eine jährliche Einmalzahlung zu Beginn des Jahres-Abos möglich.

Wie lange binde ich mich an das VGC JugendticketBW und wie kann es gekündigt werden?

Es besteht einmalig ein Sonderkündigungsrecht zum 31.08.2023, eine Kündigung dafür muss bis spätestens bis zum 31.07.2023 bei der VGC eingehen. Ab dem 01.09.2023 ist das VGC JugendticketBW ein Jahres-Abo und verlängert sich automatisch. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann es jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

 

Ich habe bereits eine Schülermonatskarte, bzw. eine Jahresabo der VGC wie kann ich das VGC JugendticketBW erwerben?

Alle Schülerinnen und Schüler, die bislang Schülermonatskarten haben werden automatisch zum 01.03.2023 auf das VGC JugendticketBW umgestellt, dasselbe gilt für Azubis mit einem Jahresabo der VGC, auch diese werden automatisch umgestellt.

Azubis mit Abo-Kunden im "9für12" Abo können die Fahrkarten ab März 2023 zurückschicken und erhalten dann eine Gutschrift über die verbliebenen Monatskarten. Die Umstellung auf das VGC JugendticketBW erfolgt danach automatisch.

Azubis mit Abo-Kunden im "10für12" Abo werden automatisch zum 01.03.2023 auf das VGC JugendticketBW umgestellt.

Ich habe Schülermonatskarten, bzw. Jahresabos in zwei Verkehrsverbünden, was kann ich tun, damit nicht ein doppelt geführt werde?

Wer bislang zwei Monatskarten für unterschiedliche Verbünde lösen musste, benötigt künftig nur noch ein Ticket. Zuständig für die Ausgabe für das Jugendticket BW ist bei Schülern der Verbund, in dem die Schule liegt, bei allen anderen Jugendlichen der Verbund, in dem der Wohnort liegt, bei Studenten der Verbund, in dem die Hochschule liegt. Bitte kündigen Sie ihr zweites Ticket beim jeweiligen Verbund rechtzeitig.

Kann ich beim VGC JugendticketBW auch Monatskarten zurückgeben?

Nein, das VGC JugendticketBW ist ein Jahres-Abo. Eine Rückgabe einzelner Monatskarten ist hier nicht möglich.

Bislang habe ich keinen Eigenanteil zahlen müssen, da der Landkreis die Fahrkarten zu 100 % bezuschusst hat. Bleibt das weiterhin so?

Alle, die bislang keinen Eigenanteil bezahlen mussten (Grundschüler, 3. Kind-Regel", SBBZ-Schüler), bleiben weiterhin befreit und bekommen das VGC JugendticketBW automatisch ohne Zuzahlung.

Welche Mitnahmeregelungen gibt es beim VGC JugendticketBW?

Es besteht keine Mitnahmeregelung. Die Fahrradmitnahme ist ebenfalls nicht kostenfrei möglich.

Die Alternative

Wer weiterhin einzelne Schülermonatskarten lösen möchte, muss gemäß der aktuellen Schülerbeförderungskostensatzung des Landkreises Calw ab dem 01.03.23 für eine „SMK Plus“ folgende Eigenanteile bezahlen:

  • Tarifstufe 1 € 58,50
  • Tarifstufe 2 € 71,50
  • ab Tarifstufe 3 € 75,00

Die einzeln gelösten Monatskarten gelten streckenbezogen und werden nach den Regeln der VGC-Tarifbestimmungen ausgegeben.