Sind Ihnen die Namen von Start und Ziel bekannt, können Sie die Zonenanzahl und den Fahrpreis schneller und einfacher mit unserem Tarifrechner ermitteln.
Einzelfahrscheine
Zum sofortigen Fahrtantritt. Ab Kauf längstens 3 Stunden gültig. Umsteigen und Fahrtunterbrechung in Richtung Fahrziel erlaubt.
Viererkarte
Diese gelten wie die Einzelfahrscheine von der Einstiegs- zur Zielzone. Fahrtunterbrechungen und der Umstieg zwischen den verschiedenen Verkehrsunternehmen in Richtung Fahrziel sind möglich, die Gültigkeit beträgt ab Entwertung längstens drei Stunden. Die Mehrfahrtenkarte muss bei jeder Fahrt durch das Fahrpersonal teilentwertet werden. Mehrfahrtenkarten sind übertragbar und können von mehreren Personen gleichzeitig benutzt werden. Mehrfahrtenkarten können nur im Bus gelöst werden. Fahrgäste, die im Besitz einer gültigen Mehrfahrtenkarte sind, müssen für die Kulturbahn und die Enztalbahn vor Fahrtantritt die Mehrfahrkarte durch Eintragen von Datum und Uhrzeit teilentwerten. Mehrfahrtenkarten gelten für ein Jahr ab Ausgabedatum.
Monatskarte Erwachsener
Für beliebig viele Fahrten für die angegebene Strecke während eines Kalendermonats. Mitnahmeregelung: samstags, sonn- und feiertags können weitere 2 Pers. unentgeltlich mitgenommen werden. Monatskarten ab 8 Zonen haben Netzwirkung.
Monatskarte Auszubildender
Für beliebig viele Fahrten für die angegebene Strecke während eines Kalendermonats.
Kurzstrecke für 1,50 €
Gilt innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bzw. eines Ortsteils, innerhalb einer Zone für eine Fahrt zur übernächsten Haltestelle, ohne Umstiegsberechtigung. Auf der Enztalbahn gilt der Kurzstreckentarif zwischen allen Haltestellen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Auf der Kulturbahn gilt der Kurzstreckentarif zwischen allen Haltestellen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft bzw. eines Ortsteils. Im Nachbarortsverkehr findet der Kurzstreckentarif keine Anwendung. Die BahnCard-Ermäßigung findet im Kurzstreckentarif keine Anwendung.
Gruppenfahrscheine
Gruppen haben nur dann Anspruch auf Beförderung, wenn sie vorher bei dem betreffenden Verkehrsunternehmen angemeldet wurden und die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist. Ab 10 zahlungspflichtigen Personen erhalten Gruppen einen Rabatt. Dieser beträgt bei einfacher Fahrt 20%, bei Hin- und Rückfahrt 40% auf den Regelfahrpreis. Der Preis wird auf volle 10 Cent aufgerundet. Freiplätze werden nicht gewährt.
BahnCard
Alle BahnCard-Inhaber erhalten auf Einzelfahrscheine für Erwachsene, ausgenommen Kurzstrecken, im gesamten Tarifgebiet der VGC in allen Verkehrsmitteln ca. 25% Preisnachlass.
Übergang auf die Kulturbahn
Alle VGC-Fahrscheine können von jedem Einstieg aus im Übergang auf die Kulturbahn bis Endpunkt Pforzheim ausgestellt werden.
Fahrradmitnahme
Für die Mitnahme von Fahrrädern besteht keine Beförderungspflicht. Die Mitnahme erfolgt nur bei verfügbarem Platzangebot gemäß den Beförderungs und Tarifbestimmungen.
Für VVS-Zeitkarteninhaber ermäßigt sich der Tarif für VGC-Zeitkarten um jeweils 12,- €.
„9 für 12” oder „10 für 12”die Monatskarte im Abo-Verfahren
Innerhalb der politischen Gemeinde Schömberg, die die Ortsteile Bieselsberg, Schwarzenberg, Oberlengenhardt, Langenbrand und den Ort Schömber selbst umfasst (im Tarifzonenplan rot nach links schraffierter Bereich) gilt unabhängig von der Entfernung ein Sondertarif von derzeit 1,50 € pro Person